Insolvenzberatung

 

Was ist Verbraucherinsolvenz?

Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein rechtlich geregeltes Verfahren für einen finanziellen Neustart. Dies ist die so genannte Verbraucher- oder Privatinsolvenz.

Die letzte Insolvenzrechts-Reform erfolgte zum 01.01.2021.

Voraussetzung für die Beantragung einer Verbraucherinsolvenz ist eine bestehende Zahlungsunfähigkeit.

Nach Eröffnung des Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht wird das pfändbare Vermögen verwertet. Schuldner*innen stellen darüber hinaus während der Verfahrenslaufzeit den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens einer/einem Insolvenzverwalter*in zur Verfügung. Die Masse, die sich so gebildet hat, wird nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt.

Die Schuldner*innen werden nach 3 Jahren von den dann noch offenstehenden Schulden befreit. Dies ist die so genannte Restschuldbefreiung.

Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle helfen wir bei der Einleitung einer solchen Verbraucherinsolvenz.

Link zu - Flyer Verbraucherinsolvenz2021 von Diakonie RWL